Diese Websites informieren Sie ausführlich und mit großmöglicher Transparenz über die Ergebnisse von Wahlen in den jeweiligen Orten - selbstverständlich völlig neutral.
Gerade wenn man sich den Ablauf von Wahlen in manchen Staaten mit den angeblichen 90%-Ergebnissen ansieht, werden die Grundsätze einer wahren Demokratie deutlich.
Wer alles am Zustandekommen der Ergebnisse beteiligt ist und wie man wo diese Ergebnisse kontrollieren kann, wird auf dieser Website grundsätzlich für alle Wahlen beschrieben.
Politischer Grundsatz
Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes regelt, dass die vom Volk ausgehende Staatsgewalt (erstens)
vom Volk in Wahlen und (zweitens) durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird. Das Volk organisiert also selbst Wahlen.
Aus dieser Aufzählung wird deutlich, dass es - neben der Verwaltung - Stellen geben muss, die unabhängig und weisungsfrei die Wahl vorbereiten und durchführen. Daher werden zu jeder Wahl neue Wahlorgane gebildet, die neutral sind und eigene Zuständigkeiten haben. Wahlorgane sind somit keine Behörden.
Wahlorgane für jede Ebene
Es gibt Wahlorgane für jede Fläche (Wahlgebiet je nach Art der Wahl):
Bundesrepublik Deutschland
- Bundeswahlleiter(in)
- Bundeswahlausschuss
Bundesland (z.B. Niedersachsen)
- Landeswahlleiter(in)
- Landeswahlausschuss
Wahlkreis bzw. Stadt/Gemeinde
- Kreiswahlleiter(in)
bzw. Stadt-/Gemeindeleiter(in)
- Kreiswahlausschuss
bzw. Stadt-/Gemeindewahlauss.
Wahlbezirk / Briefwahlbezirk
Wahlvorstand / Briefwahlvorstand
Überregionale Wahlleitungen
Bundesweit stattfindende Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl) organisiert die in Wiesbaden tätige Bundeswahlleiterin. Die Ernennung erfolgt vom Bundesministerium des Innern für unbestimmte Zeit gemäß § 9 Abs. 1 Bundeswahlgesetz.
In einem Bundesland organisiert die jeweilige Landeswahlleitung die Landtagswahl. In Niedersachsen ist es der Landeswahlleiter in Hannover (Berufung für unbestimmte Zeit vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport).
In nieders. Kommunalwahlen und Direktwahlen werden von der Landeswahlleitung lediglich zentrale Aufgaben wahrgenommen.
Stets üben alle Wahlleitungen ihre Aufgaben als Ehrenamt unabhängig aus und sind politisch neutral.
Regionale Wahlleitungen
Unterscheidung je nach Art der Wahl:
Europawahlen
Der Hauptverwaltungsbeamte eines Landkreises (Landrat) bzw. einer kreisfreien Stadt (Oberbürgermeister) wird von der Landeswahlleitung ehrenamtlich berufen.
Bundestagswahl
Da ein Bundestagswahlkreis mehrere Landkreise/kreisfreie Städte umfasst, beruft die Nds. Landeswahlleitung einvernehmlich eine Person aus einer dieser Gebietskörperschaften zum ehrenamtlichen Kreiswahlleiter.
Im Wahlkreis 26 war es seit mehreren Wahlen der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven.
Fortsetzung nächster Textabschnitt
Regionale Wahlleiter
Ehrenämter je nach Art der Wahl:
Landtagswahl in Niedersachsen
Für jeden Landtagswahlkreis beruft die Niedersächs. Landeswahlleitung einen Kreiswahlleiter. Je nach der Abgrenzung des Wahlkreises kann es der Landrat eines Landkreises oder der Oberbürgermeister einer Stadt sein.
Kommunale Wahl (incl. Direktwahl)
Der Hauptverwaltungsbeamte des jeweiligen Wahlgebietes ist gesetzlich gleichzeitig der Wahlleiter. Sofern diese Person selbst eine Kandidatur in einer kommunalen Wahl anstrebt, muss in Landkreisen der Kreistag, in Gemeinden der Rat mehrheitlich eine andere Person bestimmen.
Mitarbeiterstab für Wahlen
Ein berufener Wahlleiter ist in der Regel der hauptamtliche Chef einer Behörde. Er kann deshalb einen Mitarbeiterstab bilden, der ihn bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt.
Oftmals sind diese Mitarbeiter z.B. in einem Bürgeramt tätig und werden dann zur Bewältigung der gesetzlich vorgeschriebenen Wahlaufgaben
sowohl der Gemeinde als auch des Wahlleiters herangezogen. Größere Städte haben wegen der fast jährlich stattfindenden Wahlen ein Wahlamt gebildet (z.B. Wilhelmshaven). Je nach Art und Umfang der Wahl wird das Personal aufgestockt.
Bildung des Wahlausschusses
Die Bestimmungen sehen für jede Wahl vor, dass für den Wahlkreis bzw. bei Europawahlen oder bei Kommunalwahlen für das örtliche Wahlgebiet ein Wahlausschuss zu bilden ist. Dieser besteht aus dem jeweiligen Wahlleiter und weiteren von ihm berufenen sechs Personen. Hierfür unterbreiten die politischen Gruppierungen in der Reihenfolge der Ergebnisse der letzten gleichartigen Wahl namentliche Vorschläge (incl. Ersatzpersonen). Fehlen Vorschläge, kann der Wahlleiter wahlberechtigte Personen selbst für das Ehrenamt aussuchen. Selbstverständlich dürfen diese Personen nicht selbst eine Kandidatur anstreben.
Öffentliche Sitzungen
Rechtzeitig vor einer Wahl
Der Wahlausschuss entscheidet mehrheitlich über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge nach den gültigen Wahlbestimmungen.
3 bis 4 Tage nach der Wahl
Es wird das amtliche Wahlergebnis festgestellt. Eventuell werden hierbei noch Korrekturen des vorläufigen Ergebnisses vorgenommen (z.B. bei nachträglich erkannten Fehlern in der Erfassung oder bei einer anderen Auslegung ungültiger Stimmen).
Die Niederschrift dieser Sitzung ist der Landeswahlleitung zu senden.
Bildung der Wahlvorstände
Für jeden Wahlbezirk bildet die Gemeinde einen Wahlvorstand, für jeden Briefwahlbezirk die zuständige Wahlleitung einen Briefwahlvorstand. Die Auswertung der Wahlbriefe kann auch den Gemeinden übertragen werden.
Je nach vermuteter Wahlbeteiligung besteht ein (Brief-)Wahlvorstand aus 5 bis 9 Mitgliedern. Jeder Vorstand hat einen Wahlvorsteher (... oder auch eine Wahlvorsteherin!), eine Stellvertretung und förmlich eine Schriftführung (diese Aufgabe kann je nach örtlicher Situation auch ein anderes Mitglied übernehmen).
Während der Wahlhandlung (also tagsüber) lösen sich die Mitglieder im Wahllokal einander ab; mind. drei Mitglieder müssen stets anwesend sein. Abends beteiligen sich alle Mitglieder (mind. aber 5) an der Auswertung der Stimmzettel.
Auswahl der Mitglieder
Nur wahlberechtigte Personen des jeweiligen Wahlgebietes dürfen einem Wahlvorstand angehören. Es bedarf keinerlei Vorkenntnisse.
Jede Partei kann Personen für das Ehrenamt vorschlagen (... selten der Fall). Es gibt aber oftmals freiwillige Bewerbungen für das Wahlehrenamt (auch wegen eilnahme bei früheren Wahlen).
Falls es nicht genügend Bewerbungen gibt, kann die Gemeinde einerseits geeignete Einwohner gesetzlich zu dem Wahlehrenamt verpflichten und andererseits Behörden auffordern, Bedienstete zu benennen.
Die Stadt Wilhelmshaven entwickelte für das Wahlehrenamt ein Faltblatt mit allen Rechten und Pflichten (... klicken Sie für die Darstellung einer früheren pdf-Datei auf das vorherige Vorschaubild).
Erfrischungsgeld unterschiedlich
Für das Ehrenamt im Wahlausschuss bzw. im (Brief-)Wahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt (... bei bundesweiten Wahlen auch Erfrischungsgeld genannt).
Die Mindesthöhe dieser Zahlung und eventuelle Erstattung der Fahrkosten werden im jeweiligen Wahlgesetz genannt. Die Gemeinden können zur Gewinnung von Wahlhelfern freiwillig höhere Zahlungen leisten. Für diese Zahlungen erhalten die Gemeinden vom Bund bzw. vom Land nur die gesetzlichen Beträge erstattet.
Ablauf der Auszählung
Es gibt mehrere "Wege nach Rom", um die eine Auszählung durchzuführen.
In einem in Hannover gehaltenen öffentlichen Vortrag vor vielen Wahlleitungen schilderte Rudolf Perkams als jahrzehntelanger Leiter des Wilhelmshavener Wahlamtes in einer PowerPoint-Präsentation die Organisation einer Auszählung zum Beispiel für eine Bundestagswahl (... klicken Sie für die pdf-Datei auf das Vorschaubild).
Leitfaden für Wahlvorstände
Die Wahlvorstände werden über ihre Aufgaben ausführlich unterrichtet. Weil es fast immer für jede Wahl neue Regelungen und Hinweise gibt, muss der Leitfaden stets an die aktuelle Wahl angepasst werden (... klicken Sie zum Beispiel für eine pdf-Datei auf die Titelseite eines Leitfadens zur Bundestagswahl 2013; dieser wurde in ausreichender Menge allen Orten im Bundestagswahlkreis 26 übersandt). Die "Ausbildung" erfolgte bei manchen Wahlen auch durch örtliche Vorträge oder Seminare.
Prüfung der Wahlbriefe
Die Briefwahlvorstände treten erst etwa um 16.00 Uhr zusammen. Sie öffnen dann nach und nach die eingegangenen roten Wahlbriefe auf Richtigkeit der Wahlscheine. Die blauen Stimmzettelumschläge bleiben bis 18.00 Uhr noch verschlossen. Die Briefwahlvorstände werden in einem besonderen Leitfaden auf besondere Prüfungen hingewiesen (siehe auch die Hinweise in einer pdf-Datei durch Anklicken des folgenden Wortes Briefwahlprüfung).
Erst ab 18.00 Uhr werden aus den blauen Stimmzettelumschlägen die Stimmzettel entnommen.
Wichtige Wahlniederschrift
Alle Ergebnisse einer Auszählung werden - oftmals doppelt geprüft -in der Wahlniederschrift notiert. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der eingetragenen Zahlen. Selbstverständlich kann ein Mitglied die Unterschrift mit einer in der Wahlniederschrift notierten Begründung verweigern.
(Muster einer von Wilhelmshaven entwickelten Wahlniederschrift als pdf-Datei: auf Ausschnitt klicken!)
Öffentlichkeit zugelassen
Der Auswertung der Stimmzettel kann die Öffentlichkeit beiwohnen; die zuschauenden Personen dürfen nicht jedoch nicht im Wege stehen. Oftmals wird jedoch sogar eine helfende Hand gebraucht.
Diese leider selten vorhandene Öffentlichkeit ist ein ausdrücklich gewünschtes Korrektiv. Leider werden in sozialen Medien manchmal Lügen verbreitet. Selbst der Autor dieser Website wurde schriftlich während seines Dienstes als "zugehörig zur Mafia" beschimpft!
Erfassung der Ergebnisse
Ein Mitglied des Wahlvorstandes übermittelt in der Regel fernmündlich alle festgestellten Ergebnisse an die am Wahltag eingerichtete Zentrale der Wahlbehörde.
Stets die gleiche Erkenntnis: Ein Wahlvorstand ist stets der letzte Wahlvorstand in der Durchsage der Wahlergebnisse. Das kann wegen der Menge der Stimmzettel der Fall sein oder man hat sich bei der Auszählung "verhaspelt" und verliert dadurch Zeit.
Prüfung der Plausibilität
Die Zahlen werden während des Gesprächs sofort erfasst. Dabei werden die Daten auf Plausibilität überprüft (... zum Beispiel ob die Gesamtzahl der gültigen Stimmen mit der Zahl aller abgegebenen Stimmen für die Parteien übereinstimmt).
Wird ein Fehler bemerkt, muss der Wahlvorstand nachsitzen, eventuell nachzählen und erneut anrufen.
(Auf Foto klicken: Auszug aus einem Leitfaden für die Auszählung bei einer Bundestagswahl)
Öffentlichkeitsarbeit
Die nach und nach eintreffenden Ergebnisse werden sofort nach der Notierung im Erfassungsprogramm veröffentlicht.
Einerseits werden die Wahldaten in der Wahlzentrale sofort per Beamer an "die Wand geworfen" (siehe Foto) und unterrichten anwesende Gäste. Andererseits werden die Wahldaten, wie sie nach und nach eintrudeln, ebenfalls sofort im Internet genannt. Viele Gemeinden verlinken auf die Website der Firma Votemanager .
Ergebnisse vorläufig
Auf diese Weise erkennen alle Beteiligten, z.B. auch die Mitglieder der Wahlvorstände, ob ihre Daten in das Wahlsystem eingespeist wurden. Transparenter kann die Öffentlichkeit nicht über die Wahlergebnisse informiert werden.
Hinweis: Die veröffentlichten Daten sind jedoch nur vorläufig. Zwar kann die erwähnte Erfassung unplausible Ergebnisse abfangen, doch werden in seltenen Fällen Ungereimtheiten vorerst nicht gleich erkannt. Deshalb gibt es bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses manchmal kleine Berichtigungen.
Übermittlung der Wahldaten
Die Landeswahlleitung Niedersachsen muss letztlich alle örtlich ermittelten Wahldaten erhalten. Einzelheiten über die Weitergabe der Ergebnisse gibt es für jede einzelne Wahl in einem öffentlichen Wahlerlass (für Beispiel vorherigen Textausschnitt anklicken für die komplette Fassung als pdf-Datei). Die Übertragungswege (Telefon, Fax oder Datenverbindung) werden in einem Schnellbrief beschrieben, den jede Wahlleitung erhält.
Auf technische Sicherheit bei der Übertragung dieser Daten wird besonders geachtet.
Weitergabe der Daten
Auch auf der Landesebene wird die Plausibilität der Ergebnisse geprüft. Aus Furcht vor "Hackern" werden ferner Sicherheiten eingebaut, um Falschmeldungen zu verhindern.
Natürlich werden die nach und nach eintreffenden örtlichen Ergebnisse sofort von der Landeswahlleitung im Internet veröffentlicht. Auch erhalten die Forschungsinstitute alle Daten, um für die Medien Prognosen und Hochrechnungen zu produzieren.
Aufbewahrung der Unterlagen
Alle (Brief-)Wahlvorstände leiten die unterschriebenen Wahlniederschriften und die versiegelten Pakete mit den ausgezählten Stimmzetteln an die zugeordneten Wahlämter weiter. Dort werden diese Unterlagen in der Regel bis 60 Tage vor der nächsten Wahl gleicher Art aufbewahrt. Sofern keine Verfahren im Hinblick auf die Wahl noch anhängig sind (Wahlprüfung oder Emittlung einer Straftat), kann diese Frist von der Landeswahlleitung verkürzt werden.
Einbehaltene Wahlbenachrichtigungen sind sofort zu vernichten. Weitere Wahlunterlagen mit Bezug auf die wählenden Personen sind nach Ablauf von sechs Monaten nach der Wahl ebenfalls datenschutzgerecht zu vernichten, sofern die Wahlleitung keine andere Anordnung trifft.
Wahleinspruch möglich
Der gebildete Wahlausschuss (siehe oben) stellt wenige Tage nach der Wahl das endgültige Ergebnis fest.
In dieser öffentlichen Sitzung werden eventuell inzwischen erkannte Fehler in der Auswertung bzw. Zählung der Stimmzettel berücksichtigt. Gibt es zweifelhafte Auslegungen eines Sachverhalts, entscheiden die anwesenden Mitglieder mehrheitlich. Es wird eine Niederschrift gefertigt und der Landeswahlleitung zugesandt (Beispiel Niederschrift der Sitzung). Gegen das festgestellte Wahlergebnis kann Wahleinspruch eingelegt werden (z.B. bei einer Bundestagswahl beim Bundestag innerhalb von 2 Monaten nach der Wahl aufgrund des
Wahlprüfungsgesetzes). Je nach Art der Wahl gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen und Regelungen.
Veröffentlichung der Wahldaten
Die amtlichen Ergebnisse sowohl der Bundestagswahlen als auch der Europawahlen für alle rund 94000 Wahlbezirke in Deutschland sind auf der Website des Bundeswahlleiters detailliert in Form von csv-Dateien z.B. für eigene Excel-Auswertungen abrufbar (... auch rückwirkend für viele frühere Wahlen).
Auch für die letzten Landtagswahlen in Niedersachsen sind detailliert die Ergebnisse für rund 9600 Wahlbezirke abrufbar (... nur insoweit rückwirkend, wie es der Stand der elektronischen Datenverarbeitung seinerzeit war).
Kommunalwahlen verdeutlicht
Die Kommunalwahlen (Ratswahlen, Direktwahlen) in Niedersachsen werden von der Landeswahlleitung nur als Gesamtergebnis des Ortes veröffentlicht. Die Ergebnisse der Wahlbezirke des Ortes sind nur für die letzten Wahlen im votemanager dargestellt (siehe auch Abschnitt Öffentlichkeitsarbeit). Dort sind die die Ergebnisse der Kandidaturen nur zahlenmäßig genannt.
Die Zuordnungen der Werte zu den Personen und die Berechnung bzw. Verteilung der Sitze werden deshalb in den pdf-Dateien meiner Website nachvollziehbar verdeutlicht.